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Was sollte ein Mieter im Falle eines Lecks tun: Wer ist schuld und wie kann er sich schützen?
Was sollte ein Mieter im Falle eines Lecks tun: Wer ist schuld und wie kann er sich schützen?

Was sollte ein Mieter im Falle eines Lecks tun: Wer ist schuld und wie kann er sich schützen?

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05.08.2025



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Überschwemmungen gehören zu den unangenehmsten Vorfällen, die einem Mieter passieren können. Selbst wenn die Wasserleitung schnell repariert wird und alles in Ordnung scheint, können die Folgen weitaus schwerwiegender sein. Ansprüche des Vermieters können unmittelbar eintreten und beschränken sich nicht immer nur auf die Reparatur von Boden oder Wänden. Erfahren Sie mehr über den Mieterschutz in solchen Situationen. folgen Sie dem Link.


1. Ansprüche bezüglich des Lecks

Als Erstes wird dem Mieter die Schuld für den Unfall selbst zugeschrieben. Der Vermieter kann Folgendes geltend machen:

  • das Gerät wurde nicht richtig angeschlossen;

  • das Wasserversorgungssystem wurde nicht ordnungsgemäß überwacht;

  • der Mieter hat den Verschleiß der Rohre oder Ventile zugelassen;

  • Nach der Schließung der Anlage wurden keine Maßnahmen ergriffen (z. B. wurde das Wasser nicht abgestellt, als ein Büro oder Geschäft geschlossen wurde).

Befinden sich die Räumlichkeiten im Keller, beziehen sich die Vorwürfe häufig auf Filter, Pumpen und andere Versorgungseinrichtungen. In Geschäftsräumen (Büros, Cafés, Friseursalons) wird häufig eine Systemüberlastung angeführt. Formal wird die Haftung durch den Vertrag geregelt, in der Praxis beginnt die Suche nach dem Täter jedoch unmittelbar nach dem Vorfall.


2. Qualität der Folgenbeseitigung

Auch wenn der Boden trocken ist und alles gut aussieht, kann der Eigentümer Folgendes behaupten:

  • unter dem Laminat verbleibt Feuchtigkeit, die es innerhalb weniger Wochen aufquellen lässt;

  • Wände, Vitrinen und Decke wurden beschädigt;

  • an der Decke sind Schimmel oder Flecken aufgetreten;

  • die gesamte Abdeckung muss ersetzt werden, weil „sie neu war“.

In solchen Situationen kann der Eigentümer eine vollständige Reparatur verlangen, auch wenn nur ein Teil der Räumlichkeiten beschädigt wurde.


3. Ansprüche im Namen von Nachbarn

Oft werden die „geschädigten“ Nachbarn in den Fall einbezogen:

  • von unten - wenn das Wasser sinkt;

  • von der Seite – wenn ein angrenzender Raum betroffen ist;

  • oben - wenn es gemeinsame technische Geräte gibt, zum Beispiel Pumpen, gemeinsame Filter.

Formal sollten solche Fälle über Versicherungsunternehmen oder die Verwaltungsgesellschaft geklärt werden. Aufgrund unklarer Formulierungen im Vertrag (z. B. „Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Räumlichkeiten“) werden dem Mieter jedoch häufig zusätzliche Pflichten übertragen.


4. Entgangene Gewinne und Druck

Eine weitere Kategorie von Ansprüchen ist entgangene GewinneDer Vermieter kann behaupten, dass er die Räumlichkeiten aufgrund der Unfallfolgen nicht weitervermieten konnte. Manchmal bietet er unter dem Vorwand einer Entschädigung den Abschluss eines Zusatzvertrags mit ungünstigeren Konditionen oder eine Verlängerung des Mietvertrags an. Dies ist möglicherweise nicht im Vertrag festgelegt, ist aber üblich.


5. Wie kann sich ein Mieter schützen?

Um ungerechtfertigte Anschuldigungen und finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte der Mieter:

 Alles auf einmal reparieren:

  • Machen Sie nach der Überschwemmung Fotos und Videos von den Räumlichkeiten.

  • Vertreter der Verwaltungsgesellschaft anrufen;

  • einen Vorfallbericht erstellen;

  • holen Sie Erklärungen von Mitarbeitern oder Zeugen ein.

Dokumentation speichern:

  • Kopien aller Benachrichtigungen;

  • Korrespondenz mit dem Vermieter;

  • Quittungen und Verträge für Reparaturen, falls vorhanden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Investitionen, die auf Kosten des Mieters getätigt wurden. Es kommt häufig vor, dass ein Mieter eigenmächtig Reparaturen oder Verbesserungen vornimmt und ihm später die Beschädigung vorgeworfen wird.


6. Eine Mieterversicherung ist eine echte Hilfe

Um Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, im Voraus zu vereinbaren MieterversicherungDiese Versicherung deckt ab:

  • Reparaturen nach einem Unfall, wenn dieser als unbeabsichtigt erkannt wird;

  • teilweiser Ersatz von Verlusten im Falle einer Betriebsschließung während der Reparaturarbeiten;

  • Geräterestaurierung.

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen finden Sie unter dem Link.


Abschluss

Überschwemmungen sind nicht nur ein Notfall, sondern auch ein potenzieller Konfliktherd zwischen Mietern und Vermietern. Um sich zu schützen, ist es wichtig, schnell zu handeln, alles zu dokumentieren und sich rechtzeitig um Versicherungsschutz zu kümmern. So können Sie auch in einer schwierigen Situation Schäden minimieren und Ihre Interessen wahren.

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